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 Franz von Scheidt

Herrenbröl

10 km hinter Ruppichteroth an der Brölstraße liegt ein kleines Dorf "Herrenbröl" (Weschpfennigbröl), hier hatte die Familie von Scheidt gen. Weschpfennig ihren Hauptsitz. Auf unserer Fahrt dahin sehen wir schon von weitem einen 12 Meter hohen Turm aus dem 15. Jahrhundert mit kleinen Zinnen. Von der ehemaligen Burg sind nur noch geringe Reste vorhanden. An der quadratisch angelegten Burganlage sind noch die Umfassungsmauern an drei Seiten in geringer Höhe erhalten. Das Herrenhaus lag über den noch vorhandenen Keller nach der Straße. Der Brunnen, ein einfacher Bruchsteinbau aus dem 13. Jahrhundert, spendet heute noch, 500 Jahre später, frisches klares Wasser. Wie uns die jetzige Besitzerin der ehemaligen Burg berichtete holen die Bauern aus dem Dorf bei großer Dürre ihr Wasser aus diesem Brunnen. Über den alten vorhandenen Keller haben die Freiherren von Martial ein Haus gebaut, daß sich seit 1893 im Besitz der Familie Ottersbach-Kraus befindet. Die Tochter von Franz Ottersbach-Kraus lebt heute noch in diesem Haus das sich noch Herrenbröl-Burg nennt. Sie ist eine sehr nette alte Dame, in ihrem Besitz befinden sich noch viele Papiere und Akten über die Geschlechter von Herrenbröl.

Das Buch Miszellaneen über Ruppichteroth von dem ich eine Abschrift von ihr bekommen habe ist auch in ihrem Besitz. Ihre Schwester die in Waldbröl wohnt hat noch sehr alte Dokumente über Herrenbröl die sie seltsamer weise nicht heraus gibt. Der Heimatforscher Franz J. Burghardt hat bisher keinen Einblick in die Akten nehmen dürfen. Bei unserem nächsten Besuch bei ihr hoffe ich noch einiges zu finden, über unsere Familie und Burg Herrenbröl. In der Franzosenzeit 1803 ist Burg Herrenbröl mit der Hauskapelle zerstört worden.

 

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Wann die Familie von Scheidt gen. Weschpfennig die Burganlagen erwarb oder bauen ließ ist nicht genau bekannt, denn bevor Engelbert von Scheidt am 21.12.1442 das kurkölnische Lehen Herrenbröl und Schönenberg erwarb gehörte der Rittersitz Dietrich von Bröl (Herrenbröl) der nach einer alten Volkssage, die wahrscheinlich einen geschichtlichen Kern enthält, an dem dritten Kreuzzug mit seinem Freund Dietrich von Aul teilgenommen haben soll. Nach dem die Familie von Scheidt in Herrenbröl keinen männlichen Erben mehr hatte kam Herrenbröl an den Freiherren von Scharrenberg (1660-1725). Dieser heiratete die Reichsfreiin Johanna Margaretha von Scheidt am 19. Mai 1642 in Düsseldorf. Danach an die Freiherren von Neukirchen gen. Nievenheim (1725-1768). Um 1770 kam Herrenbröl an die Freiherren von Martial und ist seit 1893 im Besitz der Familie Ottersbach-Kraus.

Schon aus dem Jahre 1703 wissen wir, daß sich "auff dem Haus Broll eine Hauscapell befinded, auff welcher allein cum Licentia Rev. vicarii generalis (mit Erlaubnis des Generalvikars) vor dem Herren un seine leuth auffm Haus Kaan meeß gelesen werden". Dieses seltene Privileg des Hauses Herrenbröl wurde noch 1758-65 vom Generalvikar bestätigt. Die Taufen der in Herrenbröl geborenen Kinder  mußte aber der kath. Pfarrer in Ruppichteroth vornehmen, beigesetzt wurden die Besitzer von Herrenbröl zwischen 1550 und 1800 in der Kapelle zu Schönenberg. Zeitweilig wurden die Güter Herrenbröl und Schönenberg von den von Scheidts und von Scharrenbergs selbst nicht bewirtschaftet sondern von Halften oder Halfleuten, die die hälfte des Ertrages für sich behalten durften. Die Adeligen lebten vor allem dann außerhalb ihrer Güter, wenn sie im Dienste des Landesfürsten standen.

Der Familienzweig von Scheidt gen. Weschpfennig auf Herrenbröl stand sehr oft im Dienste des Herzogs von Jülich-Berg und hat am Bergischen Hof im hohen Ansehen gestanden und häufig die ersten Staatsämter bekleidet. Sie haben sich sehr für die Neutralität im Bergischen Land während des 30 jährigen Krieges eingesetzt. Auch hatten die Herrenbröler mehr Rechte beim Herzog als die Beuinghausener, denn sie waren sehr häufig Amtleute, Offiziere und Juristen am Hofe zu Berg.

Ein bezeichnendes Beispiel war der sogenannte Mühlenzwang. Im Jahre 1442 verlieh Gerhard von Berg seinen treuen Vasallen Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig und dessen Nachfahren das Recht, die Einwohner von Ruppichteroth zu zwingen, in seiner Mühle zu Herrenbröl zu mahlen. Im Jahre 1626 nahm Johann Bertram von Scheidt gen. Weschpfennig, Amtmann zu Angermundt und Bensberg dieses Privileg immer noch so ernst das er einen Wagen mit Mehl und Saatgut und die Pferde des Halfen von Rotscheroth beschlagnahmen ließ, als er hörte, daß dieser in einer anderen Mühle hatte mahlen lassen. Die Junker von Gülich zu Dorz und die Einwohner klagten daraufhin gegen ihn, jedoch ohne Erfolg.

 

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Vom Schloß Herrenbröl ging durch das Metelen Dor (mittleres Tor) eine Fuhrstraße zum "Feldersteig", der heutige Weg zu der Fußgängerbrücke gegenüber Broelseck. Das Brunnentor und das Haupttor lassen sich aufgrund der dürftigen Angaben nicht mehr ermitteln, Teile der Ruinen stehen heute noch.

Die Mühle auf Herrenbröl

Die älteste Mühle im Kirchspiel Ruppichteroth wurde im Jahre 1442 zum erstenmal urkundlich erwähnt. Sie gehörte Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig (1402 - 1469) und lag auf seinem Hofe Herrenbröl. Der Herzog Gerhardt von Jülich und Berg hatte sie seinem "leven Dhener" für geleistete Dienste als "Zwangsmühle" übereignet, das heißt, die Ruppichterother waren verpflichtet, dort "zu den ewigen Tagen" mahlen zu lassen. Die Junker von Herrenbröl waren dagegen verpflichtet, jährlich ein Malter Breimehl nach Blankenberg zu liefern. Im laufe der Jahre wurde im Kirchspiel Ruppichteroth eine weitere Mühle erbaut, die sog. Buchelsmühle, die sich im Besitz des Herrn von Stepradt befand. 1583 verkaufte Stepradt sie an Wilhelm von Scheidt. In der Buchelsmühle ließen nur vornehmlich die Bauern der Honschaften Hodgeroth und Velken mahlen. Im Jahre 1612 war die Buchelsmühle so baufällig geworden, daß sie abgerissen werden mußte. Johann Patt aus Eitorf, der Müllermeister in beiden Mühlen war, verpflichtete sich, die Buchelsmühle binnen sechs Monate wieder aufzubauen. Am 23. November 1613 schloß Patt mit dem Amtmann von Angermundt und Bensberg, Johann Bertram von Scheidt gen. Weschpfennig, einen Vertrag über den Wiederaufbau der Mühle. Darin heißt es: "Erstlich soll gedachter Müller gemelte Mühle allerdingst samt zugehörigen Müllenbett, Raedern und allen Zubehör ..... aufrichten und gegen den ersten May nechskünftigen in den Gang stellen ohne einige Verhinderungen, die Thüren und nötige Finstern soll der Müller gleichfalls auf seine Kosten verfertigen, das Isenwerk zu der Müllen als Deck und Latzneggel und was dessen mehr sein mag, soll wohlgemelter Junker beischaffen und bezahlen, der Müller aber auf seine Kosten ..... schnitten und vorarbeiten. Vor solche seine Mühe und Arbeit hat erstgemelter Junker ihm, dem Müller, vor all zu geben und zu bezahlen ein hondert Thaler Cölnisch .....

Der Abbruch der Buchelsmühle war nun der Anlaß zu einem Mühlenstreit, der sich einige Jahre hinziehen sollte. Statt in der Bröler Mühle mahlen zu lassen, zogen die Bauern der Hohnschaften Hodgroth und Velken mit ihrem Getreide in die Mühlen benachbarter Kirchspiele. Die Gründe dafür waren hauptsächlich konfessioneller Art. Die Einwohner der beiden Honschaften waren vornehmlich protestantisch und wollten sich von den katholischen Herren von Scheidt gen. Weschpfennig zu nichts zwingen lassen. Die Bauern wurden unterstützt von dem evangelischen Pfarrer Georg Drache und dem evangelischen Junker Wilhelm Weinandt und Engelbert von Jülich zu Dorp aus Rotscheroth. Rotscheroth war ein freiadliges Gut und dem Mühlenzwang nicht unterworfen. Am 7. April 1614 kehrte der Knecht des Halfmanns Arnold von Rotscheroth mit einer Fuhre Mehl aus der Ottersbacher Mühle im Kirchspiel Eitorf zurück. In der Nähe von Lüttershausen wurde das Fuhrwerk vom Müllermeister Patt und seinen Männern abgefangen, beschlagnahmt und Pferde, Wagen und Fracht nach Herrenbröl geschafft. Der Verwalter oder "Kellner" des Schlosses Herrenbröl war damals Johann Wirtz. Der wütende Halfmann von Rotscheroth reagierte sofort. Noch am gleichen Tag kam er "sampt etzlichen seiner Nachparn und Weiben und Menner mit Wehr und Waffen .... binnen die Pfortz und Freiheit in dieß Schloss Broel gefallen, die Pferd und Seet gewaltiglich widder fordernd, und als ihme hierin seines Willens nit gefolgt, hat er drey vor die Pfortz mit ihme zu fechten gefordert". Darauf ließ sich aber der von Natur aus eher ängstliche Müllermeister nicht ein. Er teilte dem Halfmann mit, daß er auf Befehl des Landdingers gehandelt habe und Pferde und Mehl solange beschlagnahmt blieben, bis die widerspenstigen Bauern in der Bröl mahlen ließen. Am 8. April 1614 erschien der Halfmann wieder vor den Toren von Herrenbröl. Er zeigte Patt einen Brief der beiden Junker von Jülich zu Dorp vor, in dem diese die Herausgabe von Pferden und Getreide forderten und dafür die beiden Bauern als Pfand anboten. Erst nach einigen Wochen gab der Müllermeister die Pferde wieder heraus, behielt aber das Mehl zur Deckung der Unkosten. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts blieben die Bröler- und die Buchelsmühle im Besitz der adeligen Geschlechter auf Herrenbröl. Ende des 18. Jahrhunderts waren die letzten Besitzer von Herrenbröl, die von Matials. Der Freiherr von Martial verkaufte die beiden Mühlen für 1533 Reichstaler an das freiadlige Stift Gerrisheim.

 

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Franz von Scheidt

 

Die Reste von Schloß Herrenbröl stehen heute unter Denkmalschutz.

 

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Wingenbach

Das Gehöft Wingenbach liegt 4 Km südlich von Ruppichteroth. Es war ein Allodial Gut (Privatbesitz) der Familie von Scheidt. Der letzte der Familie von Scheidt der das Gut bewirtschaftete war Johann Wilhelm von Scheidt. Im Rentbuch des Amtes Blankenberg heißt es: Junker Hans Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig zu Wingenbach hat daselbsten einen adeligen Sitz liegen, welnchen gleichfalls selbstens besitzen.

Der erste Besitzer des Gutes Wingenbach war Heinrich von Scheidt, er bekam bei der Erbteilung 1584 mit seinem Bruder Eberhard, das freiadelige Gut Wingenbach. Eberhard bekam das Lehngut Beuinghausen. Heinrich von Scheidt hatte einen vorehelich geborenen Sohn Dietrich, er wurde von der Kirche nachträglich ligimiitiert (anerkannt) und erbte Wingenbach. Johann Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig, der Sohn Dietrichs, war zweimal verheiratet. 1. Else von Rebroich 2. Anna Maria von Schade. Er hinterließ aus seinen beiden Ehen je drei Kinder. Der Erbberechtigte Carl Mathias von Scheidt stand als Leutnant im Dienst des Fürstbischof von Münster und wurde nach dem Tod seines Halbbruders Johann Heinrich offenbar sofort mit Wendlingen belehnt. Wingenbach hat er seiner Halbschwester Maria Catharina überlassen, denn seine Söhne wohnten später auf dem Lehngut Wendlingen bei Wissen. Maria Catharina von Scheidt gen. Weschpfennig, Tochter des Johann Wilhelm von Scheidt heiratete 1675 Friedrich Heinrich Scherer, dieser war Richter und Rentmeister des Amtes Windeck, ferner Schultheiß im "Eigen" (das ist die heutige Gemeinde Reichshof im Oberberg. Kreis). Nach dem Tode seines Schwiegervaters Johann Wilhelm von Scheidt kam er durch seine Frau in den Besitz von Wingenbach und Hof Berghausen. Er kaufte 1697 Gut Rankenhohn im Nutscheid. Nur die hälfte von Gut Berghausen bekam sein Sohn Mauritz Gerhard Scherer als Erbe.

Quellen: Geschichte um Waldbröl; Köln 1973, von G. Corbach

Da Friedrich Heinrich Scherer aus nicht mehr feststellbaren Gründen eine große Schuldsumme an den Landesherren zu zahlen hatte, sah er sich gezwungen das gesammte Gut Wingenbach an einen lutherisch Adeligen zu verkaufen. Der neue Besitzer Freiherr Bock von Wülffingen kaufte das Frey Lehen und Allodial Gut Wingenbach im Jahre 1709 von Friedrich Scherer für 5000 Rthl.

Nach dem Adelslexikon ist das Geschlecht Bock von Wülffingen ein altes schon 1248 vorkommendes Adelsgeschlecht, Wappen zwei Ziegenböcke. Beheimatet ist es in Miltenberg, Minden, Hildesheim und Bremerhaven. Kapitänleutnant Dietrich Freiherr Albrecht Bock von Wülffingen heiratete am 15.12. 1705 Anna Lucia von Hille zu Isengarten (Waldbröl). Sie hatten 3 Kinder, Niklas Philipp August von Bock von Wülfingen ist 1750 Preußischer Kapitän. Der zweite Sohn ist Cristian Wilhelm, er war Leutnant. Die Tochter Wilhelmina Luise wohnte 1750 im Schloß zu Hachenburg als Hofdame bei den Fürsten. In einem Bericht vom 15. 5. 1708 wird von dem Gut Wingenbach mitgeteilt, das der Besitzer, der Windecker Richter Friedrich Heinrich Scherer, ein Schwiegersohn des Johann Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig große Schulden hatte und deshalb sein ererbtes Gut Wingenbach verkaufen mußte. Nun hatte Scherer sich dort 1707 eine kath. Kapelle errichten lassen. Der Käufer ein reformierter genannt Freiherr Bock von Wülffingen, will keinen Gottesdienst darin gestatten und verlangt, daß die Kapelle abgebrochen wird. Trotz des Protestes des kath. Pfarrers von Rupichteroth wurde das auch durchgeführt. Das Baumaterial der abgebrochenen Kapelle wurde zum Aufbau der neuen Kirche in Waldbröl benutzt.

In dem Geographischen Lexikon von Alfter heißt es: Firdrich Heinrich Scherer verkaufte das Fey Lehen und Allodial Gut Wingenbach im Jahre 1709 an Herrn Bock von Wülffingen für 5000 Rhtl.

Da der lutherische Käufer des Gutes Freiherr Bock von wÜLFFINGEN VERLANGTE DAS DIE Kapelle abgerissen werden müßte traten die geistlichen und später auch die weltlichen Behörden in Aktion, um diesen Abbruch zu verhindern. Pastor Beer schrieb am 15. Mai 1708 an den Herzog von Berg. Wir erfahren hierdurch Einzelheiten über die Kapelle selbst, daher sei der Brief in Wortlaut wiedergegeben....

Durchlauchtigster!

Euer Churfürstliche Durchlaucht muß ich gewißen und ambts halben demütigst ahnzeigen, waßmaßen dero Richter Scherer ambts Windeck wegen seiner fraw... gethane gelübd eine Capell von 20 fuß lang undt 15 breit, so etwan 800 Rthlr. gekostet, auff seinem adeligen freyen guth Wingenbach, ambts Blankenberg Kirspilß Ruppichteroth, etwan 3 firtel stundt von meiner pfahrkirch gelegen, mit allem zugehörigen, alß altar, Klocken undt Bänke, aufferbauet, woselbst ich ofters mit guttheit richters Kinderlehr gethan und mit gebeth und Station gehalten. Gleichwie nun gedachter richter allsolches guth Wingenbach an einen Reformierten, genant Bock von Eisengarten (Wülffingen) verkauft, ...will dem angeben nachobgemelter reformierter Käufer absolutissime keinen katholischen Gottesdienst darin gestatten, sondern zu einem brauwhaus oder, wie einige sagen, zu einem Lusthauß gebrauchen oder auch gäntzlich abbrechen, daß wofern diese annoch nicht geweihte Capell nicht mit kaufft, womigt in contracten clausuliert sein möge, daß darihn kein Gottesdienst soll gehalten werden. Weil aber solches nicht allein allen meinen pfarrgenoßen sehr ärgerlich wäre, sonern der Gottesdienst woll merlich geschwächt werden dörffte, und daselbst wie geschehen die unwissende Jugendt instuiert werden könte, ungesehen die Capell zu instruction der Jugendt instuiert werden könte, ungesehen die Capell zu instruction der Jugendt woll gelegen-sollt aber gedachte Capell abgebrochen oder auch der Exercitium lutheramae religiomis/: welches zwar leyder Gottes auch in einer eben aufferbauten Capellen im Dorf Ruppichteroth geübt wird/: darihn gehalten sodadahm alß leidet die Catholische Religion auch großen abbruch-Euer Churfürstliche Durchlaucht darüber hoffentlich ein solches nicht gestatten werden. Dahero gelangt an Euer Churfürstliche Durchlaucht meine demütigste Bitt, dieselbe gnädigst geruhen, die austrücklichste Verordnung ohn außgestallt ob mora periculum dahin zu erteilen, damit mehr gemelte Capell in ihrem Standt zu einer sehr notwendiger instructio der Jugendtverbleibe und der Catholische Gottesdienst ein alß ander weg biß dato geschehen, daihn gehalten werden möge.

Die Antwort des Churfürsten ließ mehr als einen Monat auf sich warten. Am 3. Jli 1708 befahl der Schultheiß von Ruppichteroth, Johann Henrich Sauer laut Churfürstlicher und darauf von Herrn Ambtsverwaltern aufgegebener Commission dem Halfmann Müller, den Abbruch der Kapelle nicht zu gestatten und verbot ihm unter Strafe, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer den Schlüssel zur Kapelle auszuhändigen.

Diese einstweilige Verfühgung stand jedoch rechtlich auf sehr schwachen Füßen. Der Besitzer der Kapelle konnte selbstverständlich damit machen was er wollte.

Die geistlichen und auch die weltliche Behörde scheinen jedoch bald eingesehen zu haben, daß sie nach einem Kauf des gesammten Gutes (inklusive Kapelle) durch den lutherischen Käufer keinerlei Einfluß auf deren Erhaltung mehr nehmen konnte. Der Richter Scherer seinerseits legte großen Wert darauf so schnell wie möglich zu verkaufen, da er das Geld dringend brauchte. Ihm bot sich nun die Gelegenheit, sich elegant aus der Affaire zu ziehen.

Am 24. September 1708 wurde die Erlaubnis vom Generalvikariat Köln gegeben die Kapelle abzubrechen.

Quellen: Heimatblatt des Siegkreises von K. Schröder Heft 93 Seite 69-71

 

Gut Wingenbach 1647

Franz von Scheidt

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