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 Wappen

Ursprünglich waren sie Waffenauszeichnungen, später bildliche Abzeichen einer Person oder einer Familie. Von den Zweckbestimmungen im kämpferischem Getümmel leiten sich auch die Grundregeln für die Gestaltung ab (Erkennbar ob König - Herzog - Graf - Freiherr). Es gibt kein Wappen ohne Farbe. In jedem Wappen muß wenigstens einmal Gold oder Silber vorkommen, beziehungsweise bei schlichter Ausführung Gelb oder weiß. Im Mittelalter verbannt man mit der Farbe Gefühlswerte. Nur zwei Blumen sind im eigentlichen Sinne heraldisch, die Lilie und die Rose. Ein Wappen wird nach bestimmten Regeln zusammengestellt und zu anerkannter Berechtigung durch das Heraldische Amt in Berlin geführt.

Es sind nur 7 Farben zugelassen :

Gold, Silber, Schwarz, Weiß, Grün, Blau, Rot

Gold = Verstand, Ansehen, Jugend, Hoheit

Silber = Reinlichkeit, Weisheit, Unschuld, Keuschheit, Freude

Rot = Begierde sich um das Vaterland verdient zu machen

Blau = Treue, Beständigkeit

Grün = Freiheit, Treue
 

Das Familienwappen zeigt einen durch eine goldenen Balken geteilten Schild, der oben im Silber drei blaue Scheiben mit goldenem Rand (wahrscheinlich Münzen) enthält und unten schwarz ist. Helm : gekrönt (Freiherren) offener Flug, jeweils mit Farben und Figuren wie der Schild. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts trat eine Abänderung in der Weise hinzu (heraldisch interessant), daß bei einigen Zweigen der Familien der Balken nach unten hin mit drei Zinnen geeint wurde, auch erscheinen die Scheiben vielfach schwarz statt blau gefärbt. Ebenfalls ist die Helmzier verschieden. Auf jedem Flügel eine Scheibe und eine solche zwischen dem Flug oder drei Scheiben zwischen dem Flug.
 

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Die Wappendevise  lautet:

Audacter et constanter

Kühn und beständig
 

Das erste bekannte Wappen von 1391

1539 wurde eine Wappenänderung vorgenommen

Dieses Wappen wurde von Bertram von Scheidt 1662 nach seiner Ernennung zum Reichsfreiherrn eingeführt