BuiltWithNOF
Wappen1539klein2.gif

  

 Franz von Scheidt

Vorwort

Wenn wir zurückschauen wollen auf die Geschichte unserer Vorfahren, kann man sich nicht auf gutgemeinte Aufsätze Zeitungsberichte verlassen. Darum stützen sich die Bestandteile meiner Familien Chronik auf eigene Erfahrungen und Anschauungen und sind aufgebaut auf Urkunden, Abschriften und Fotokopien, Dokumente und Akten aus den Archiven von Waldbröl, Ruppichteroth, Herrenbröl, Schönenberg und des Klosters Altenburg b/Wetzlar

Die wirtschaftliche Entwicklung steht heute im Oberbergischen Land an einem Scheidepunkt. Die durch Jahrhunderte fast unverändert gebliebene Wirtschaftsstruktur (Rittergüter, Kirchengüter, Adelssitze) sucht neue Wege. Die Geschichte der Rittergüter geht Ende, daher ist es Zeit sich mit der Vergangenheit meiner Vorfahren im Oberbergischen zu befassen.

Bei unserer Familienforschung im Oberbergischen Raum sind wir wissenschaftlich einwandfrei mit entsprechenden Quellenbelegen und alten Urkunden vorgegangen. Aus vielen bunten Mosaiksteinchen haben wir das Bild der Familie von Scheidt zusammengetragen und haben manches Neue und Wertvolle auf unseren Forschungsfahrten entdeckt. Es ist noch manches zu ergänzen und zu berichtigen, aber der Grundstein bei weitergehender Ahnenforschung ist gelegt.

Ich danke Josef von Weschpfennig und seiner Frau die mit ihrem vielseitigen Wissen viel dazu beigetragen haben unsere Familienchronik weiter zu vervollständigen. Auch meiner Frau gilt Dank für ihre unermüdliche Mitarbeit. Mein besonderer dank gilt auch dem Pfarrer von Ruppichteroth Harry Hendriks der uns alte Urkunden und Dokumente aus dem Pfarrarchiv zur Verfügung gestellt hat. Dank auch der Oberin des Klosters Altenburg, die uns Dokumente der Äbtissin Margaretha von Scheidt aus dem Jahre 1602 zur Abschrift zu Verfügung stellte, ebenso die letzten Besitzer von Herrenbröl (Hauptsitz der Adelsfamilie von Scheidt genannt Weschpfennig) Ottersbach-Krause für ihre Dokumente und mündliche Überlieferung über das Geschlecht v.Scheidt-W. Auch dem Pfarrer der Kapelle Schönenberg möchte ich für seine Hinweise danken.

Meine Familienchronik beginne ich mit den Schlußfolgerungen von Johann Peter Reith den Verfasser des Buches Miszellaneen über Rüpperichteroth 1885.

Namentlich gibt der Verfasser dieses Werkes andurch die Versicherung, daß er die betreffenden Untersuchungen lediglich der Sache wegen und aus Liebe zur Geschichte der Familie von Scheidt angestellt hat und das es demselben nicht im entferntesten eingefallen ist, irgend jemanden einen Vorwurf zu machen oder eine Beleidigung zuzufügen. Insbesondere sei noch darauf hingewiesen, daß das, was früher Lebende, einerlei ob Katholische oder Andersgläubige, gesündigt und verschuldet haben, der jetzigen Generation in keinerlei Weise und Richtung hin angerechnet werden darf. Schauen wir mehr auf uns, daß ein jeder an seiner Stelle einer wahren Toleranz sich befleißige.

                                                                    Rüpperichteroth 1885

Die Geschichte der ersten uns bekannten Generation der Familie von Scheidt gen. Weschpfennig  ist bis heute nicht ganz geklärt. Zwar wird schon 1362 der Hauptmann Johann Wolfgang von Scheidt noch ohne den Beinamen Weschpfennig, den sie im 14. Jahrhundert annahmen und sein Bruder, der Hauptmann Balthasar, Vasall zu Fraißberg (Freusburg) auf Burg Windeck und auch als Burgherren in Denklingen zum erstenmal Urkundlich erwähnt. Es ist aber anzunehmen, daß die Ahnen derer von Scheidt schon viel früher hier ansässig waren. Auch wurde schon1423 ein Engelbert von Scheidt g. W. mit der Burg Denklingen belehnt, doch eine gesicherte Stammfolge läßt sich erst ab1442 angeben. Es deutet alles darauf hin, das die Familie den Namensteil  "von Scheidt" nach dem Adelssitz Scheid bei Much führte. Der Beiname "Weschpfennig" legt die Vermutung nahe, daß die Familie von Scheidt einmal mit einem Münzamt beauftragt war. Der Weißpfennig, auch Albus genannt, war im 14. und 15. Jahrhundert die wichtigste Münze am Niederrhein.

Das Familienwappen zeigt einen durch eine goldenen Balken geteilten Schild, der oben im Silber drei blaue Scheiben mit goldenem Rand (wahrscheinlich Münzen) enthält und unten schwarz ist. Helm : gekrönt (Freiherren) offener Flug, jeweils mit Farben und Figuren wie der Schild. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts trat eine Abänderung in der Weise hinzu (heraldisch interessant), daß bei einigen Zweigen der Familien der Balken nach unten hin mit drei Zinnen geeint wurde, auch erscheinen die Scheiben vielfach schwarz statt blau gefärbt. Ebenfalls ist die Helmzier verschieden. Auf jedem Flügel eine Scheibe und eine solche zwischen dem Flug oder drei Scheiben zwischen dem Flug.

Die Wappendevise  lautet:

Audacter et constanter

Kühn und beständig

 

Franz von Scheidt

zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waldbröl.

Oberschulrat a.D. Gottfried Corbach hat in seinem Buch "Geschichte von Waldbröl" viele Dokumente, Urkunden und alte Schriftstücke soweit sie die Familie von Scheidt betreffen, oft in ihrer altertümlichen Art zitiert. 25 Jahre hatte Herr Cobach für die Gemeinde  Waldbröl im Auftrage des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln geschichtliches Material gesammelt. Er besuchte die Archive Landauf und Landab. Wertvolle hinweise auch über unsere Ahnen konnte er sich aus den Staatsarchiven in Düsseldorf, Koblenz, Stuttgart und aus dem Ev. Pfarramt in Waldbröl holen.

In der ersten Urkunde über Waldbröl im Jahre 1138 steht folgendes,

"Ecc lesiam Waltpruyle cum tota decima"

d. h. die Kirche in Waldbröl mit dem ganzen Zehnten.

In den Aktenbeständen vom Jahre 1642 gibt es ein amtlich ausgestelltes und protokolliertes Zeugenverhör woraus wir namentlich ersehen, wie der sogenannte Zehnte bei der Sayenischen Kirche in Ruppichteroth zwischen katholischen und protestantischen Offizianten der Familie von Scheidt sich ergab.

Die Gemeinde von Waldbröl mußte auch einen Wiedenhof stellen, das ist ein Vermächtnis aus sehr alter Zeit. Karl der Große ordnete im Jahre 785 an, daß die Gaugenossen für jede Markgemeinde von 120 Familien ein Parrgut zu erstellen hätten in der größe von zwei Bauernhöfen. Es wurde Wedeme genannt, heute Wiedenhof. Das ev. Pfarrhaus in Waldbröl steht somit vielleicht schon 1000 Jahre an dieser Stelle. In der Pfarrchronik heißt es: Beim herrichten des alten Weihers auf dem Pfarrgrundstück wurden alte Fundamente, sicher von einem früheren Pfarrhaus, entdeckt. So das das von 1845 schon das dritte Pfarrhaus ist. (Pfarrchronik)

Am 25. Nov. 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede verabschiedet. Danach erhielten die Landesfürsten in ihrem Teritorium die Religionshoheit. Grundlage war der Satz: "Cuius regio, ejus relegio", d.h. wessen Land dessen Religion. Der Herzog von Jülich-Berg war katholisch, die Grafen von Sayn-Wittgenstein evangelisch, deshalb gab es zwei Kirchengemeinden in Waldbröl. Der erste evangelische Pastor war Johann Scheuen 1562. Der erste katholische Priester war Hermann Caesarius 1631. Caesarius erkärte: "daß Herr Wolfgang Wilhelm zu Gulich, Cleve und Bergh Herzog ... meingnädister Fürst und Her, mir auff mein demütiges Supplicieren den 27. Septem. gnedigst conferirt und mich damitbelenet. (O.S.103)

Am 25.3 1609 starb der geisteskranke Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Berg. Er war der letzte seines Stammes. Als Thronanwärter rückten der Brandenburgische Kurfürst Johann Sigesmund und der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg in die Erbländer ein. Beide waren lutherisch. Der katholische Amtmann Bertram von Nesselrode wurde seines Amtes enthoben. An seine stelle trat der evangelische Heinrich Quad zu Isergarten.

Im Archiv der ev. Gemeinde befindet sich ein von katholischer Seite aufgestellter Bericht vom 3.2.1750 in dem Reg.-Präsident von Koenen Friedrich dem Großen mitteilt: "schier die gantze über anderthalbtausend Kommunikanten starke Katholisch  Gemeinde ist durch die Länge der Zeit Luthers Irrtum verfallen. Alle adeligen Häuser als deren Herrn Quad zu Isengarten, Brenzingen, Beuinghausen, Niederhoff, Eichen sind leider in Lutherische Hände".

Am 1. März 1570 trffen sich zu "Walbrue" drei Erben und zwar Heinrich und Peter von Ellingen und Johann Sturm zu Blankenburg. Sie nennen sich Gevettern oder Neffen. Die Anwesenden wollen für sich selbst und ihre Miterben ihre elterlich anererbten Güter teilen und sich vergleichen. Als "Scheidtsfreunde" (Schiedsmänner) haben sie erbeten und erkoren, der Ältere (Georg) von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg und Eberhardt von Scheidt gen. Weschpfennig zu Boiwinkhaußen (Beuinghausen). Nachdem die Beteiligten "ihren Handel grundtlich vorgetragen, wird endlich" ein Scheidsspruch ihrer Erbteilung mit Handgelübten und "bey Edelsmann wahren Worten" festgesetzt.

In den Akten zu Düsseldorf J.B.II. Nr.339-S20/24 lesen wir.

Herrn Richters-Verwalter zu Windeck, Friedrich Heinrich Scherer, hat sich beschwert, daß der Pastor zu Waldbruel unseren Religionsverwalter daselbst nachdem er Anno 1696 auf St. Stepfanitag von einem fremden Bergmann erstochen, nach gehaltenen Nothgericht ohn Herrn Richters Erlaubnis begraben hat. Er hat gedroht ihn mit Brüchten (Polizeistrafe) zu bestrafen. Die Evangelischen bitten, ihnen bei Begrabung ihrer Todten hinfür nicht hinderlich zu sein.

Friedrich Heinrich Scherer geb. 1640, gest. 10.2.1711

Scherer war verheiratet mit Katharina Maria von Scheidt gen. Weschpfennig. Nach dem Tode seines Schwiegervaters des Freiherrn Hans Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig brachte er den freiadeligen Hof Wingenbach in seinen Besitz, da Kathrina Marias Halbbruder, der Leutnant Carl Mathias von Scheidt beim Fürstbischof von Trier auf Wingenbach verzichtete. Ab 1706 wurde eine neue katholische Kirche in Waldbröl gebaut. Einen Teil des Materials für den Kirchenbau erhielten die Waldbröler aus Wingenbachb bei Ruppichteroth. Hier hatte der Richter Scherer auf seinem Gut im Jahre 1707 eine Kapelle errichten lassen. Als er gegenüber seinem Landesherrn in finanzielle Bedrängnis kam, mußte er sein Gut verkaufen. Der Käufer ein Evangelischer Herr Bock von Wülfingen, forderte aber, daß die Kapelle abgebrochen werden müsse. Das Material wurde dann "zum Behauf der neuen Cathlischen Kirche nach Waldbröl transferiert". Der Transport war sehr langwierig. Bei den schlechten Wege verhältnissen konnte ein Pferdefuhrwerk den Wegnicht mehr als einmal am Tag machen.

Miszellaeneen-Reidt Seite 33

Die adeligen Häuser in der Gemeinde Waldbröl hatten das Vorrecht, in ihrem eigenen Kirchengestühl zu sitzen und ihre Toten in der Kirche zu begraben. Im Pfarrarchiv von Waldbröl finden wir einige Schriftstücke die sich mit den Isengartener Vorrecht befassen. So schreibt Baron August von Schütz am 24.6.1744 an den "Hochgelährten, Hochwürdigen, mein insbesonders geehrten Herrn Pastor. Ihm sei, als einem der vornehmsten Miglieder des Kirchenspiels nicht das geringste davon Kund, daß das Isengarter Kirchengestänge wegen der vorhabenden Reperation hinderlich sei..." 1745 protestiert "nahmens des Herrn Baron von Schütz zu Isengarten und Freyherr von Scheidt gen. Weschpfennig, daß sie gantz befremblich wahrgenohmen, daß in der Kirche hinter dem zum Hauß Isengarten und Beerbten des Hoffs Romberg gehörigen Stuhl ein neues Gestühl hingemacht, das den set über Menschengedenken in Isengartener Besitz befindlichen  Stuhl incomodirt, besonders das Licht merklich schwächet. Sie könnten das nicht mit stillschweigen übergehen und protestirten feyerlichst.

 

Franz von Scheidt

zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Scheid bei Much

 

7 Kilometer von der Kreisstadt Much liegt das kleine Dorf Scheid, hier war der Stamm- und Rittersitz der Familie von Scheidt, der später noch der Beiname genannt Weschpfennig zuerkannt wurde. Eine Adelsfamilie hat dort offenbar seit 1500 nicht mehr gewohnt. Die folgenden Besitzer übergaben es immer einem Halfmann (die hälfte des Ertrages seiner Ernte mußte er abgeben). Nach 1640 wechselte Scheid gemeinsam mit Saurenbach mehrfach den Besitzer. 1760 kam der Rittersitz Scheid an dir Familie Stael von Holstein. (Holstein ist eine Wasserburg in der nähe von Waldbröl). Doch 1779 wird Marie Luise von Neuenkirchen gen. Nievenheim Frau zu Scheid und Fußberg genannt. Der Hof Scheid 1644 als Adelssitz bezeichnet, bestand aus dem Herrenhaus und 2 Gebäuden die 1817 verpachtet waren. Heute noch stehen diese beiden Gebäude auf einer 1 Meter dicken Burgmauer. Im Keller sieht man noch die Überreste der alten Burg. Der jetzige Besitzer erlaubte uns in den Keller zu gehen und wir sahen an der Außenwand die alte Burgmauer. Einen Stein als Andenken aus der Burgmauer habe ich mitgenommen.

Diese Burghäuser waren meist sehr einfache mit Schutzmauern umgebene quaderförmige Bauten, es waren nur reine Wehr und Wohnbauten, weit entfernt von der Vorstellung eines prächtigen Herrensitzes.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ruppichteroth

 

32 Km von Beuinghausen in Richtung Herrenbröl liegt Ruppichteroth. Es gehört zum Amt Blankenberg, daß 1180 von den Grafen von Sayn in Besitz genommen wurde. Später waren die Grafen von Heinsberg die Herren, bis es 1363 in den Besitz des Grafen und späteren Herzog von Berg überging. 1513 hatte die Sayn-Wittgensteiner Regierung durch Graf Ludwig für die Herrschaft Homburg eine neue Kirchenverordnung erlassen. Graf Heinrich IV führte das lutherische Bekenntnis ein, der bis 1605 die katholische Kircheneinrichtung beseitigen ließ, entsprechend dem Augsburger Religionsfriede von 1555: "Wer das Land regiert bestimmt die Religion". 1607 kam es wieder in den Besitz des Herzogs von Jülich-Berg, wo es bis 1806 verblieb. Die Güter der Familie von Scheidt in diesem Kirchspiel waren der St. Severinkirche in Ruppichteroth Zehntpflichtig, darum lagern im Pfarrarchiv viele alte Schriften und Urkunden über unsere Ahnen. So fuhren wir gleich zum Pfarrarchiv und baten um Einsicht in die Akten. Der jetzige Pfarrer Harry Hendriks, ein lustiger aufgeschlossener Mann, Herausgeber der Bücher "Ruppichteroth im Spiegel der Zeit" kam unseren Wünschen zur Familienforschung sehr entgegen. Viele Notizen aus alten vergilbten Schriftstücken war unser Erfolg.

 

Ruppichteroth.jpg

 

Ruppichteroth nach einem Foto von 1894

Pfarrer Hendriks bat uns anschließend zu einem Rundgang in die Kirche und wir konnten vom Altarraum das wertvolle Chorfenster bewundern, die Chorstühle am Altar der Familie von Scheidt, sowie der Familie von Scharrenberg und von Steprath sind noch vorhanden.

Pfarrer Hendriks blieb vor einer alten Grabplatte stehen und sagte, viele dieser noch erhaltenen Akten und Urkunden verdanken wir diesem Mann, Heinrich Herr. Er war von 1698 bis 1722 Pfarrer in Ruppichteroth. Als solcher hat derselbe ungemein viele außeramtliche und amtliche Schriftstücke aufgesetzt und

vorallem wertvolle und gediegene Lagerbücher angefertigt welche eine hervorragende Fundgrube auch für meine Ahnenforschung bilden. Nebst diesen ruhen auch die übrigen hier verwendeten Aktenbestände, geschriebene Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften noch heute im Pfarrarchiv zu Ruppichteroth. Das jene zu Protokoll gegebene Angaben und Zeugenaussagen bis auf uns gekommen sind und hiermit der Nachwelt überliefert werden konnten, verdanken wir den verdienstvollen Heinrich Herr. In den Aktenbeständen vom Jahre 1640 gibt es ein amtlich ausgestelltes und protokolliertes Zeugenverhör, woraus wir namentlich ersehen, wie der sogenannte Zehnte bei der Synischen Kirche in Ruppichteroth zwischen katholischen und protestantischen Offitianten der Familie von Scheidt sich erstritten.

Das betreffende von Herr besorgte Aktenstück wörtlich.

"Copia authentica"

Dato unten gemelt ist von dem Herrn bergischen Marschallen aufm Hauß von Scheidt zur Weschpfennig broll in streitigkeit des Nümbrechter Zehendes nachfolgender gestalt deponirt und alle Beschaffenheit durch nachbennende gezeugen ahn äydts statt confirmirt. 1640 den 2. July.

1. Hein trepper 2. Johann Neffgen 3. Arnold Müller.

Hein trepper, seiner alters ungefähr sibenzigh Jahriger, deponirt und sagt, daß zu Ruppichteroth nahe bey der Kirch ein vicarius nahmens Herr Gerharth gewohnt, habe den Altar der Mutter Gottes bedient und deß wegen den Zehnten der Saynischen Kirch genossen. Item deponirt und sagt ferner, daß ein Pastot, nahmens Herr Casparus vor ungefehr fünffzig Jahren einen zeitlichen Ambtmann wegen dieses steitbaren Zehendes ersucht et active et non passive deßselbigen zuerkannt wurden.

Johann Neffgen der alter zweyter Zeug.

Johann Neffgen zweyter Zeuge, seines ungefehr ad sechs und achtzig Jahr, deponirt, daß er von undenklichen Jahren gehört, daß der Saynischen Zehenden nach der Saynischen Kirch Ruppichteroth gehöre und gehörig gewesen und seye dem vicari oder Pastoren, welcher den alter Unser lieben Frawe bedienet, unweigerlich gefolgt.

1644 war der 82 jährige Arnold Müller novh einmal Zeuge über die verschiedenen Besetzungen der Pastoren in der Kirche von Ruppichteroth. Das betreffende Aktenstück hat nach der von Pastor Berr besorgten Kopie folgenden interessanten Wortlaut:

Extract und copia der Zeugensachen, welcher der Cayserliche zu Speyr immatrentirter Notarius publicus und nachmahlen Gerichtsschreiber zu steinbach Mauritius Übersetzig, anno 1644 den 12. Martii, in rexuisitionem des Wollgeborenem Freyherrn Johann Bertram vom Scheidt gen. Weschpfennig Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht Wolfgang Wilhelmi vollentzogen. Ernstlich Arnolt Müller zu Utroth 82 Jahre alters, samt folgende Zeugen bey aidtsflicht examinirt, waß vor pastores und in welchen Jahren dieselbe dieser Kirche zu Ruppichteroth atmimistrirt hatten.

1. Das anno 1609, alß die Fürsten Neuburg und Brandenburg in daß Land kommen, ein catholischer Pastor allhie gewesen, welcher im Jahre Eilf diese Kirche quitirt und seyn nach Heen gezogen und daselbst gestorben, welches folgende Zeugen gleichfals zu seyn affimiren.

2. Daß Jorgen Drach, ein lutherischer Prädikant, wohnhaft bey seinem Sohn Osman, Halfmann auff Gut Heiden, im obgemelten Jahr 11 ohne Vorwissen einiger obrigkeit durch Amreitzung Kirspels leuth in diese Kirch kommen. Diesem nach anno 15 sey gemeldeter Drach von Christian Schlebusch, einem catholischen Priester, weggetrieben wurden, der ihm Jahr 15 diese Kirch resignirt, damals ist der Drach abermahls alß oben abgefragt warumb dan Georgius Drach sich Pastorin obgemelten Jahren geschrieben und Heyrathscontracte copulationes und testamenta geschrieben, geben zur Antwort, daß es solches bißhin seinen Todt in Häusern hin und wieder verübt, da sein brodt verdienet, sintemahlen folgens auß der allmusen unterhalten werden, auch am letzten gantz närrisch wurden.

Arnold Müller 82 jahriges alters

Johann Neffen 77 alterthumbs

Peter Hoefer aufm Scheidt 76 Jahr

bekennen Krafft aidtsflicht, alles gesehen und alles alß oben gemeldet wahr zu seyn und erlebet zu haben. In Urkundt und Wahrheit.

Heinrich Schlimbach, ducatus Juliacensis et Montensis Notarius approbatus.

 

Die historischen Chorfenster

 

Chorfenster.jpg

 

In einem frühmittelalterlichen Katechismus des Bistums Treguir (Cotes du-Nord) lautet die Frage: "Was soll man tun, wenn man eine Kirche betritt?"

Die Antwort ist überraschend: "Man soll beten und dann in der Kirche umhergehen und die Glasfenster betrachten." Um diese Anweisung recht zu verstehen, muß man sich 800 Jahre zurückversetzen. Nur die Schreiber waren schriftkundig. Die Bevölkerung konnte weder lesen noch schreiben. Sie lasen in den Glasfenstern die Geschichte des Alten und Neuen Testaments. Der Abt Suger von St. Denis sagte wörtlich: "Die Bilder der Glasfenster sind in erster Linie für den einfachen, welche die Schrift nicht lesen können, sie sollen ihnen zeigen, was sie glauben sollen." Die historischen Scheiben unserer Chorfenster sind wahrscheinlich um das Jahr 1500 in einer Kölner Werkstatt entstanden. Sie gehören zu den besten rheinischen Glasmalereien aus der Wende des 15. Jahrhunderts. Sie sind durch die  klaren, lichten Farben, die Bevorzugung von Silberweiß und Hellgelb für die Architekturen, von Hellblau für die Luft, von Grisaille für die Fleischteile ausgezeichnet. Der Stifter dieser historischen Chorfenster ist Bertram von Nesselrode zu Burg Ehrenstein geb. 1492, gestorben 1556 und Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig. Engelbert von Scheidt heiratete Anna von Driesch und nach dem Tode Annas nochmals eine Anna von Schnellenberg. Beide Frauen sind mit ihren Wappen in den Chorfenstern abgebildet. Beide Ehen waren Kinderlos.

Quelle: Harry Hendriks. Pfarrer der Kirche in Ruppichteroth

 

In den Miszellaneen von Johann Peter Reidt von 1895 ist folgendes zu lesen.

Im Jahre 1500 erhielt die Pfarr und Mutterkirche zu Ruppichteroth neue gemalte Chorfenster, die noch heute in der basilikalen Kreuzkirche, die in frühgotischem Stile mit rechteckigen Pregyterium (Chorraum für die Geistlichender katholischen Kirche, Altarraum in der evangelischen Kirche) aufgebaut dasteht, vorhanden und zu bewundern sind. Stifter dieser Fenster waren ebenfalls Nachfolger des edlen Ritters Dietrich von Herrenbröl, und es ist darum begreiflich zu finden, wenn in den Bildern dieser Fenster einzelne Hauptzüge aus dem Leben des Kreuzfahrers und Ahnherr Dietrich verewigt sind. Es hießen aber diese Donatoren (Erbauer) Engelbrecht vom Scheydt genant Wederschit, und Anna Maria vom Dreylichs genant von Lullenberch, sowie "Hynen Wederschit, pastor huiuse ecclesia" bzw Heinrich von Winterscheid, Pastor dieser Gemeinde. Des ferner steht auch die Jahreszahl 1500 daselbst. Die auf unsere Historie bezüglichen bildlichen Darstellungen in den genannten Fenstern sind um so wichtiger, als die Freskomalereien in der Kapelle zu Schönenberg. Da ist zunächst ein Ritterwappen, das mit der Figur eines Hundes versehen ist, das Bild eines Hundes ist ebenfalls noch heute auf einem Grabstein im Chore der Schöneberger Kirche zu sehen, darunter aber liegen einzelne aus dem Geschlechte der Herrenbröler Herrschaft begraben. Es ist daher unleugbar, daß ein Hund in der Geschichte der Ritter von Herrenbröl eine bedeutsame Rolle gespielt hat, und, wir wohl ungesagt annehmen dürfen in den Sinne gespielt hat, und, wie solches in der voraufstehenden Historie erzählt worden. Das zweite Fensterbild, daß bei dieser Gelegenheit noch erwähnt werden soll, stellt einen dankknienden Ritter dar, und über demselben hält ein Abt eine gelöste und mit einem Schlüssel behangene Kette am rechten Arme. Das will doch offenbar sagen, daß der befreite Ritter der Fürsprache eines Abtes seine Rettung verdankt und zuschreibt. St. Benediktus hatte auch drei Jahre hindurch in einer engen Höhle, gewissermaßen in freiwilliger Gefangenschaft zugebracht. Bekanntlich hat ja auch die hl. Maria Magdalena, welche Dietrich vornehmlich verehrte, viele Jahre hindurch, fern von jeglichem Weltverkehr, in einer Höhle ihren Aufenthalt gehabt.

Quelle: Johann Peter Reidt

 

Kommen wir jetzt zu den Darstellungen in den alten Fenstern.

II. Fenster. Standfigur des Kirchenpatrons. Der hl. Severinus trägt in der linken Hand das Modell einer Kirche. In der rechten Hand hält er den Hirtenstab. Im unteren Feld steht ein Abt, wahrscheinlich der hl. Benediktus der Einsiedler. In seinem Arm hängt eine Kette mit Fußeisen. Davor kniet ein Ritter mit dem Wappen der von Scheidts und der Inschrift: Engelbert von Scheidt genannt Wederschit. Das letzte Wort ist falsch ergänzt, es muß heißen Weschpfennig. Die Figuren befinden sich in einer flachgewölbten Säulenhalle, die einen Durchblick auf ein Stadtbild gewährt. Engelbert von Scheidt ist bekannt als der Wiedererbauer der Kapelle zu Schönenberg in den Jahren 1517-1521. Er und seine Gemahlin wurden in der Familiengruft in der Schönenberger Kapelle beigesetzt. Das Wappen im Chorfenster ist nicht ganz korrekt wiedergegeben.

III. Fenster. Gegen den Hintergrund einer Felslandschaft steht das Kreuz mit dem sterbenden Christus. Im Sockelfeld sitzt Maria im dunkelstahlblauem Kleid, auf ihrem Schoß das rotgekleidetet Christuskind. Die flachgewölbte Säulenhalle und der Durchblick auf ein Stadtbild aus dem II. Fenster wird hier fortgesetzt. Im Vordergrund knien zwei Frauenfiguren mit beigegebenen Wappen. Die Inschrift lautet: Anna Maria vam Dreissch genant von Lullenberg. Auch diese Inschrift ist einmal falsch ergänzt worden. An Stelle des Wortes "genant" muß der Vornahme Anna stehen. Auch von Lullenberg ist falsch, es muß heißen von Schnellenberg. Der im 2. Fenster dargestellte Engelbrecht von Scheidt war mit Anna von Schnellenberg in zweiter Ehe verheiratet. Seine erste Frau war Maria von Dreissch, mit der er im Jahre 1484 als Stifter in Seligthal erscheint.

Quellen: E. Renard, Die Kunstdenkmähler des Siegkreises Düsseldorf 1907

 

1515 (nicht 1550) Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig, 1511-1523 Amtmann und Rentmeister des Amtes Blankenberg, und seine zweite Frau Anna von Schnellenberg zu Schönholthausen, die ebenfalls auf einem Chorfenster der kath. Pfarrkirche zu Ruppichteroth abgebildet ist, der von ihnen wiedererbauten Kapelle zu Schönenberg Grundbesitz. In der Urkunde heißt es: ... die Capell und Kirch gelegen in unserm grundt zu Schönenbergh, die da verfallen undt vergangen war wiederumb auffgebawet, bestettigt, undt mit unserm erb undt grundt begeifftiget (beschenkt) haben ... Ferner wird in dieser Urkunde ein Bruder Johann von Scheidt als Miterbe erwähnt. Die Aufschrift der Grabplatte des Ehepaares von Scheidt - von Schnellenberg in der Kapelle zu Schönenberg war im Jahre 1907 nicht mehr zu entziffern.

Quellen: Zur Geschichte des Bergischen Adels 1480-1685 Bergischer Geschichtsverein Band 81

A. Fahne, Geschichte der jülichschen und Bergischen Geschlechter Köln 1848

 

Franz von Scheidt

zurück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schönenberg

Im Gegensatz zu den Nachbargemeinden besitzt die Kapelle zu Schönenberg recht wenig urkundliches Material zur Erforschung ihrer ältesten Vergangenheit. Hierbei muß berücksichtigt werden das sie eine Kapelle auf freiadligen Gut war und Teil der Geschichte des Hauses Herrenbröl. In einer Urkunde aus dem Jahre 1105 wird vermeldet, daß das kölnische Lehen, der Hof in Schönenberg umgepachtet wurden sei. Eine Kapelle wurde hier noch nicht erwähnt. Trotzdem möchte ich versuchen die Besonderheiten dieses Teils der ehemaligen Pfarrerei Ruppichteroth, daß Verhältnis zur Mutterkirche und zu den Rittern und Freiherren von Scheidt gen. Weschpfennig darzustellen. Wir dürfen jedoch die Entstehung der ersten Kapelle zu Schönenberg im 12. Jahrhundert annehmen. Veranlassung hierzu gibt uns die Sage vomRitter Dietrich von Brühl und seines Freundes Dietrich von Auel. Hiermit hat es folgende Bewandnis.

Nahe bei Ruppichteroth liegt eine kleine Waldkapelle auf dem Schönenberge in welcher neben anderen Heiligtümern sich auch eine uralte eiserne Kette mit Handschellen befand. Der Ritter Dietrich von Brühl hatte sie dort aufgehängt zur Erinnerung an seine Gefangenschaft in Sarazenenlande, seine Rettung und wundersame Heimkehr. Wie viele andere Ritter war er damals aufgebrochen, um das Grab des Erlösers von dem heidnischen Sarszenen zu befreien. Mit ihm zog auch sein Freud, Dietrich von Auel im den Heiligen Krieg. Nach vielen Heldentaten hatte Dietrich von Auel das Glück, die Heimat wiederzusehen. Sein Freund Dietrich von Brühl, fiel in die Hände der Ungläubigen. Man legte ihm in Ketten und verkaufte ihn als Sklaven. Hier mußte er die schwersten Arbeiten verrichten und wurde wegen seines Glaubens vielfach mit der Peitsche gezüchtigt. Schließlich sagte man im, morgen werde er gehängt werden. Vor der Nachtruhe fiel der Ritter nun auf seine Knie, betete und streckte sich vertrauensvoll im Schlafe hin. In der Nacht träumte ihm, Maria sei zu ihm gekommen, habe seine Ketten gelöst, womit er an der Wand gefesselt war und ihm weit über Meer und Berg und Tal getragen. Statt in einer düsteren Kerkerzelle sah er sich am Fuße eines Berges wieder. Von der Lieblichkeit der Landschaft angetan, ruft er aus: Was für ein schöner Berg. Hier hatte die Rittersfrau Jahr um Jahr sehnlichst die Heimkehr ihres Gemahls erwartet. Dietrich von Auel hatte ihr berichtet, daß ihr Gemahl in Sarazemische Gefangenschaft geraten sei und da nun viele Jahre seitdem vergangen waren, hatte sie keine Hoffnung mehr, ihn jemals wiederzusehen. In seinen zerlumbten Gewande gelangt Dietrich von Brühl schließlich unerkannt bis an die Pforte seiner Burg..

Als er mach der Ursache des frohen Treibens fragte berichtet man ihm, daß die Burgfrau sich anschicke Hochzeit zu machen, weil ihr Gemahl im Sarazenenlande gestorben seie. Da ließ der Ritter seinen Ring in den Becher fallen, den die Burgfrau ihm, dem weitgereisten Pilger, hatte überbringen lassen. Voll Freude erkennt die Rittersfrau den Ring als den ihres tot geglaubten Gemahls und statt der Hochzeit wurde ein frohes Wiedersehen gefeiert.

Streifen wir nun das im Laufe der Jahrhunderte gebildete Beiwerk dieser Sage ab, so bleiben doch als Kern eine wichtige Tatsache. Die Existenz einer Burg in Herrenbröl, die Datierung der ersten Kapelle in die Zeit der Kreuzzüge, die Erwähnung des Namens Auel sowie das Patronat der Hl. Maria Magdalena. Es bestehen nachdem Dargelegten grundsätzlich keine Zweifel, daß die Kapelle zu Schönenberg vor etwa 800.Jahren erbaut wurden ist. Reste dieser Kapelle finden sich noch in der alten Sakristei der Schönenberger Pfarrkirche.

Auch für die nächsten 200.Jahre sehen wir Schönenberg in kölnischen Besitz das Jedoch die Herzöge von Bergh als Lehen innehatten.

Am 21.Dezember 1442.erhält der Inhaber des Hauses Herrenbröl, Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig das Lehen Schönenberg als erbliches Lehen zugewiesen.

Mit diesem Lehen kam auch die Kapelle. zu Schönenberg in den Besitz der Familie von Scheidt.

Trotz dieser Lehensübertragung bekunden die Herzöge von Bergh auch weiterhin ihre Sorge um die Kapelle zu Schönenberg.  Siebzig Jahre später verfügt Herzog Johann von Bergh, daß das Küsteramt zu Ruppichteroth mit der Kapelle zu Schönenberg zu vereinigen sei. Diese Verfügung des Herzogs ist datiert vom 12.August 1512. und lautet auszugsweise Übersetzt, wie folgt.

Wir, Johann von Gottes Gnaden, ältester Sohn zu Kleve, Herzog zu Jülich und Bergh, Graf zur Mark, zu Ravensburg und zu Katzenellenbogen, tun kund, daß in unserem Kirchspiel von Ruppichteroth einen Berg, den Schönenberg gibt, auf dem eine Kapelle gelegen, die vur zyden in ere sent Marien magdalenens angefangen und gewyet worden ist. Damit auch weiterhin der Gottesdienst in dieser Kapelle gehalten werden kann, bekennen wir öffendlich mit diesen Brief fur uns, unsere Erben und Nachkommen, den Herzögen von Bergh und Herrn von Blankenburg, daß wir bewilligt haben dat unse .Clockamt zo roepeterade vuraß zo der vurge capellen van nu vertan komen und dienen sall (daß unser Küsteramt zu Ruppichteroth zu der genannten Kapelle nun gegeben und dienen soll).Die Jährlichen Einkünfte und Renten aus diesem Amt sollen auch hierfür gebraucht werden. Es soll aber nicht sein, daß die Nachbarn und Kirchspielleute von Ruppichteroth wegen des Küsters ,gebrech hain noch lyden dürffen (Mangel haben oder leiden müssen) Dies zur Urkunde der Wahrheit und ganzer fester erblicher und ewiger Beständigkeit haben wir unser Siegel für uns, unsere Erben und Nachkommen an diesen Brief gehangen.

Gegeben zu Düsseldorf im Jahre fünfhundertzwölf auf den ersten Donnerstag nach St. Laurentiustag, dem heiligen Martyrer.

Ob die Bemühungen des Herzogs von Erfolg gekrönt wurden, ist nicht bekannt

Jedenfalls nimmt sich drei Jahre später der Besitzer des Hauses Herrenbröl und Amtmann von Blankenberg, Engelbert von Scheidt, der Kapelle an und sorgt durch bedeutende Schenkungen für einen geregelten Gottesdienst. Von seiner und der Ehefrau Anna geborene von Schnellenberg zu Schönhausen großen Dotation (Schenkung) am Himelfahrt-Tage 1515 ist schon so oft gesprochen worden, daß diese Urkunde in ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben werden soll.

 

Schenkungsurkunde2.gif

 

 Dotatio des Engelbert von Scheidt vom Jahre 1515.

Wir Engelbert vom Scheidt genamdt Weschpfenmig zur Zeidt ambtmann zu Blanckemberg und Anna meime ehelige Hausfraw thun sembtlich undt ein jeder von uns besonders. kundt undt bekennen vor uns unsere erben undt all unser machkomlich in krafft dieses briffs dem wir zu ehren des. allmechtigen Gottes vom Himmelreich Maria seiner gebenedeiter Mutter allen Gottes heiligen undt St. Marien Magdalenen die Capell undt kirch gelegen in unserem grundt zu ßchonnenberg die daselbst verfallen undt vergeangen was wiederumb aufgebawet bestettigh undt mitt unserm erb undt grundt begiefftiget haben zu den ewigen zeiten im massen das alle wochen im vorgemelter Capellen drey Meissen gehalden sollen werden umdt vor unsern beider Eldern schwester undt bruder neichten undt neffen undt vor unsere selbst seellen zu betten undt zu betten mach endt undt inhaldt einer fundacien wie wir eleuth vor uns einenn gegoonnet undt gemacht haben, darumb wir Engelbert. und Anna Eheleut obgenamdt vor uns unsere erben undt alle unsere nachkomlingh zu solcher unser Capellen undt gottes (hauss)dienst gegonnen haben im krafft undt nach deisesbriffs den Gottesdienst zu thun wollen sie sall mach inhaldt undt end deisses besiegeltenbreiffs mit nahmen unseren hof zu Dnrchhausen gelegen im kirspelle von Buppeteradt mitt aller seiner herrlichkeit, beuschen veldt weissen zinse pechte wie die gelegen ist binnen seinen steinen lagen pallen ausgescheidten das weiesgenunder Etzenbach .soll zu Etzenbach pleiben undt gehören. Iten noch darzu einen weier gelegen zu Kammerscheid Item noch darzu zwey hönner die:dar vallen seindt von demwassergang auf die Meiste Weiss under dem Weiher gelegen. Item noch darzu ein stück lant. genannt der Moelen Auell gegen der Capellen über die broll beinen seinen hecken biss auf das wasser. Item dazu solche erbschaft zu Schonnenberg leigen ist bei der vormeldten Capellen mit sambt dem hause wie vorgeschrieben genannt? seitten das hauss stehet zu beiden seitten ab auf die weissen so? das genompte erb. Itemnoch zwei höner vallendt in dem under Schonnenberg an damme deiche von einem wassergraben. Item noch darzu einen wingardt umbfriedt anderhalb firdell gelegen in der geuntzenhardt. So hadt der durlauchtigsterr Fürst herrherr Iohann eldester Sohn zu Cleif Hertzogt zu geilich zu Darme graue zu Maack zu Rauenberg und zu Katzenellenbogen mein gnädigster allerliebster Herr zu den obenandten Capellen begeben das klöcknerampt zu Ropeteradt unserm h. Gott trewlich und sehne fürstliche gnadt zu betten nach endt breiff und siegell darüber gegeben seinst. So soll undt mögen wir Emgelberdt und Anna von ßcheydt gen.Weschpfennig vorg. oder unsere erbe undt nachkomlingen die gemelte unsere Capell mitt sambt alle erb und brudergeldt undt rendten sowie die funacie das vermacht und einhaldt weder zu unseren henden nehmen so diese rendt zu den Capellen geben als vor ein officium undt nit anders als dars sollen undt mögen wie Emgelberd und Anna Eheleuth vorg. oder unseren echsten erben die das Haus zu Broll besitzen von stundt an einen ander Preister damit beleihen und geben den Gottesdienst nach endt der fundation zu tun umd zu den alliqh Zeit gethan werden soll, sonder alle Arglist dessen zur Urkundt der Wahrheit und gantzer vester stettigkeit haben Ich Engelberdt von dem Scheidt obgemannt vor mich und Anna meine ehelige hausefraw und unser Erben und nachkomlinge meinen eigen siegell unden an deissen breiff gehangen? des siegell vesten und frommen Johann vom ßcheidt genant Weschpfennigh unser lieben Broder und Schwager so hie in etlichen der gegebener gütter ein mitterb ist die hir dan gleiche uns Engelberdt und Anna eheleuth vorg. willig übergeben wollen das ich Johann von ßcheidt genandt Weepennigh bekennen wahr zo sein vor mich und meine liebe erbene und darumb mein seigell bei meines lieben bruders segell an deissen breiff gehangen, noch zu ewigen gedechenns der Wahrheidt haben wir Emgelberdt und Anna obgenandt mitt halm undt mundt zu behoeff dieses gottesdienst undt öfficium klaglass verechessen und verzeigen un damitt geerbt zu den ewigen Zeitten in massen wie vorg. stehst undt dieses Zeichnung undt endternds ist geschehen vor den frommen Landecheffen des lantz von Blanckenberg als mit Namen Hinrich Weinderscheidt Meies von Eydorff, kerstgen Kauffenhoeller dar von vorgennanten Land scheffen unser gewöhnlichrecht urkundt empfangen haben und bekennen solches geschehen ist, dergleichen Massen haben wir auch von erbaren frommen scheffen der statt Blanckenberg das sey zu vorangezeichnus der wahrheidt ihren scheffen amtzsiegel an deissen breiff wollen hangen deswegen scheffen obgenannter statt Blanckenberg so wahr bekennen undt unsere gewöhnliche urkundt daevon empfangen, der ehrbarn Landecheffen so sey eigenem seigell einhaben wir unser scheffen amtesiegel an deissen breiff gehangen; geben und geschrieben im dem jahr unseres Herrn als man schreibt tausendfuenffhudert undt funffzehn uff dienstag nach assuptionis Maras

Abschrift mach einem Original aus den Pfarrarchiv von Ruppichteroth.

 

Wie aus der Schenkungsurkunde von 1515 zu ersehen ist, wurden in der Hauptsache Ländereien vermacht. Der heutige Grundbesitz der Pfarrgemeinde Schönenberg geht zu einem großen Teil auf dieses Vermächtnis zurück.

Mit der Schenkung von 1515 kam u. a. auch der Hof Durchhausen zur Kapelle. Dieser "hoff zu durchhausen" war ein Gut, welches urkundlich erstmalig 1461 in einem Rentbuch der Pfarrei Ruppichteroth genannt wird.

Der Grund und Boden ist heute noch Eigentum der Pfarrgemeinde Schönenberg, der Hof selbst brannte vor etwa 150 Jahren ab. Die Schenkung ermöglichte es, den Lebensunterhalt eines Priesters zu bestreiten. Ansonsten stand die Kapelle nicht nur den Inhabern des Hauses Herrenbröl sondern den Gläubigen allgemein offen

Mit dem Umbau der alten Kapelle war auch die Anlage einer Familiengruft einbegriffen. Die Grabkammern  befanden sich im Chor und waren  durch Grabplatten abgedeckt. Um ein völliges Ablaufen zu verhindern, wurden diese Grabplatten Anfang unseres Jahrhunderts unter der Orgelempore aufgestellt. Zwei Grabplatten liegen jedoch vor der Kirche, und zwar bei dem Missionskreuz von 1891. Eine davon fast ganz unleserlich, dürfte der Grabstein des Stifters Engelbert von Scheidt sein was sich aus wenigen Anhaltspunkten ergibt. Bis um die Mitte des  18. Jahrhunderts wurden  die Angehörigen der Familie von Scheidt gen Weschpfennig und deren Nachfolger auf Burg Herrenbröl in Schönenberg beerdigt.

 

         Die Inschriften der Grabsteine lauten wie folgt:

 

ANNO DNI 158Z?.IVNI STARBi)PER EDLER VN EHRVEST

VOLMER VOM SCHEIDE GENANDT WESCHPFENNIG DGG

+DAS WORT GOTTES BLEIBT EWIG

+MENSCH GEDENCK AN MICH WAS DV BIST WAR ICH

 

ANNO 1565 DEN 5 AVGUSTI IST DER ERENVESTE V.. ROERICH VAN SCHEIDE GENANNT WESCHPFENNIGER GESTORVEN

 

DIE HOCHWOHLGEBORENE IOANNA   TOBEI   1660

MARGARETA FREIFRAV VON SCHARENBERG GEBORENE VON

SCHEIDT WISPENNIG FREIFRAV ZV WESPHENNIGSBROEL SAVREN-BACH VND ROZEKOVEN REQVIESCAT IN SANCTA PACE

 

ÄNNO OBYT 1666 Z4 APRIL

DER HOCHWOHLGEBORENER HENDRICH FREI  HER  VON

SCHARENBERG HER ZV WESPENNIGS BROEL SAVRENBACH

VND ROZEKOVEN

REQVIESCAT IN SANCTA PACE

 

ANNO DOMINI 1685 DEN Z TAG NOVEMBRIS

IST IN GOTT VERSCHIEDEN DIE EDLE VND VIL

DVGENDHREICH CATHREINA VON DERENBACH DSSG

WER DISE GRABSTEIN SIT GEDENC DER DOT ? STEDEI

 

Früher war es üblich, sogenannte Totenschilder in der Kapelle aufzuhängen. So finden wir in der Schönenberger Kirche noch ein aus Eichenholz gefertigtes Totenschild des Stifters. Es zeigt das Wappen der Familie von Scheidt gen. Weschpfenuig und trägt die Inschrift, Engeibert von Scheidt genandt Weschpfennig Ambtmann zu Blanckenberg Fundator und Erbawer dieser Capellen starb kuno Domini 1546. 15. Juni. Wie aus der Schenkungsurkunde von  1515. zu ersehen ist, wurden in der Hauptsache Ländereien vermacht. Der heutige Grundbesitz der Kirchengemeinde Schönenberg geht zu einem großen Teil auf dieses Vermächtnis zurück. Nach damaliges Kirchenrecht war es möglich, daß Adlige sich eine Kirche oder Kapelle auf ihren eigenen Grund erbauen konnten. So bestätigt Papst Eirgen II auf der Synode von 826.in Rom das Patonatsrecht. Wer ein Kloster oder Gebetsstätte rechtmäßig erbaut hat, darf mit Zustimmung des Bischofs für den Gottesdienst einen Prieter bestellen. Mit der  Dotation  (Schenkung>  von 1515.kam u. a. auch der Hof Durchhausen zur Kapelle.

 

Kapelle Schoenenberg.jpg

 

Dieser "hoff durchhausen" war ein Gut, welches urkundlich erstmalig 1461.in einem Rentbuch der Pfarrei Ruppichteroth genannt wird. Es lag unterhalb von Etzenbach nach Ruppichteroth. Der Grund und Boden ist heute noch Eigentum der Pfarrgemeinde Schönenberg, der Hof selbst brannte vor etwa 150 Jahren ab. Die Schenkung ermöglichte es, den Lebensunterhalt eines Priesters zu bestreiten. Ansonsten stand die Kapelle nicht nur den Inhabern des Hauses Herrenbröl sondern den Gläubigen allgemein offen.

Geschichte der Pfarrgemeinde Schönenberg.

Für die wiederaufgebaute Kapelle wurde auch ein vom Kölner Weihbischof Johannes Meler am 1O.Oktober 1521.ein Ablaßbrief ausgestellt. Um diesen Brief hatte Engelbert von Scheidt den Erzbischof wohl gebeten, denn dieser schreibt Auf Unseres Geliebten in Chritus, Engelbert vam Scheide mit dem Beinamen Wesphenning und der Anna seines rechtmäßigen Weibes aus der Kölner Erzdiözese, demütiges Bitten hin gewähren Wir allen Christgläubigen, die nach Rene ,md Beichte.

Der Altar der Schönenberger Kapelle ist nach der Ansicht der Wissenschaft das Werk einer Kölner Schule und wurde im ersten Drittel des 16.Jahrhunderts geschaffen. Das Scheidttche Wappen oberhalb des Altares, bezeugt, daß die Gemeinde Schönenberg dieses herrliche Werk genannter Familie zu verdanken hat. In die Zeit der großen Schenkungen fällt auch die Reformation, von deren Wirren und Unruhen aber die Gemeinde Schönenberg weitgehend verschont geblieben ist.

Auch nach dem Tode des Stifterehepaares haben dessen Nachkommen um die Erhaltung der Kapelle bemüht. Sicherlich ist sie zumindest als Begräbnisstätte bis etwa 1750.benuttzt worden. Mitten in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1654.bemüht sich der Reichsfreiherr und Bergische Marschall, Johann Bertram von Scheidt genannt von Weschpfennig um die Kapelle. Früher war es notwendig, daß ein Theologe einen gesicherten Lebensunterhalt nachwies, sonst wurde er nicht zum Priester geweiht. Konnte er das selbst nicht, so hatten seine Eltern oder andere durch Geldmittel oder Einkünfte aus Grundvermögen vor Gericht seinen Lebensunterhalt hypothekarisch sicherzustellen. Der Unterhalt des Geistlichen der Kapelle von Schönenberg war durch die Schenkung sichergestellt. So schreibt denn Reichsfreiherr Johann Bertram von Scheidt genannt Weschpfennig an den Landdechanten Sergus Busch: Weil durch den Toddes ehrwürdigen Johannes Volmar die Kapelle zu Schönenberg freigeworden ist, und mir als Besitzer und Erbe des Hauses  Herrenbröl kraft der Schenkungsurkunde das Recht zusteht, einen neuen Priester zu benennen so schlage ich hierfür den ehrwürdigen und gelehrten Johannes Weistock vor. Hierfür soll er alle jährlichen Eihiwiffte ohne Ausnahme erhalten, so wie es in der Schenkungsurkunde festgelegt ist. Dieses zur Urkunde habe ich es mit eigener Hand unterschrieben und mit meinem adeligen Petschaft bekräftigt. Düsseldorf, am 10. Dezember 1654. 

 

Vorschlagsurkunde.gif

 

Miterbin des Hauses Herrenbröl war eine Tochter des Johann Bertram von Scheidt namens Johanna Margareta. Sie heiratete den Reichsfreiherrn Heinrich von Scharenberg. Mit dieser Heirat fällt das Haus  Herrenbröl an die von Scharenberg, die Scheidt'sche Linie ist damit auf Herrenbröl erloschen.

Auch die Freiherren von Scharenberg die übrigens auch in der Capelle zu Schönenberg sind, bemühten sich sehr um den Fortbestand der Capelle.

Scharenberg und seine Nachfahren ließen aber auch durch den Ortspfarrer und andere Weltgeistliche den dienst in der Epelle besorgen. So ist es jedenfalls in derselben Urkunde zu lesen. Letzte- - derer von Scharenberg auf Burg Herrenbröl war Maria Robertina. Sie heiratete Gottfried von Neuenkirchen genannt Nievenheim. Mit dieser Heirat kam die Weschpfennigsbröl an die von Neukirchen. Von diesen sei besonders Adolph Engelbert Christoph genannt,weil er auch in der Kapelle zu Schönenberg begraben wurde. Sein Totenschild befindet sich noch dort und trägt die Inschrift:

Adolph Chritopher Engelberdt Freyher von Neykirchen genandt Nyvenheim Her zu Broel« Scheidt und Saurenbach Aetatis suae(seines Alters> 35. obut  (starb) 1755. 19. Martuir (März)

Die Tochter des auch für damalige Verhältnisse früh verstorbenen Freiherrn, Maria Carolina Franziska, heiratete den Reichsfreiherrn Karl Georg Jakob von Martial. Heirdurch kam Herrenbröl an die Freiherrn von Martial. Durch die widrigen Zeit umstände verarmte die Familie von Martial immer mehr. Das führte schließlich dazu, daß die Herrschaft Herrenbröl durch Verkauf am 3.Januar 1800 aufgelöst wurde. Die Freiherrn von Martial wohnten neben der Burg in einem kleinen Häuschen, die ehemalige Herrlichkeit war dahin. Heute besitzt Frau Ottersbach-Krause das Haue~ß»!}t. dazu  12.Morgen verpachteter Wiesen. Wir haben Frau Ottersbach-Krause in nerrentr. bat zweimal besucht und hat uns wertvolle Hinweise gegeben.

 

    P.S.Im Jahre 1823. Am 23. Februar verzichten die Brüder von Martial auf die Ausübung ihres Patronatsrechtes: Ende des adeligen Patonats der Kapelle zu Schönenberg.

     

Franz von Scheidt

zurück